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HotTube Regeln   ---- bitte beachten ----

       Hot Tub – Regeln

 

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Eine ärztliche Abklärung im Vorfeld, ist für gesundheitliche Risikopersonen angeraten.

  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer des Hot Tub die allgemeinen Hot Tub-Regeln.

  • Vor dem Betreten des Hot Tub sind die Schuhe aus zu ziehen.

  • Der Hot Tub darf nur im mit Wasser befülltem Zustand angeheizt (5 cm über dem oberen Wasseranschlußrohr zum Ofen) werden. Das Wasser einfüllen dauert ca. 1 Stunde.

  • Das Wasser bis max. 5 cm unter der Randkante auffüllen.

  • Heizen Sie das Wasser im Hot Tub nie höher als 40°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze gehen Sie bitte nicht mehr ins Wasser.
    Gefahr von Verbrühungen!!!

    Ein Badethermometer liefern wir mit.

  • Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung geben Sie 2 – 3
    Holzscheite in den Ofen. Legen Sie 1 – 2 Anzündern und etwas kleineres
    Holz auf die Holzscheite und zünden es an. Nach 15 – 20 Minuten 1 – 2 Holzscheite nachlegen. Sie wiederholen den Vorgang, bis zur gewünschten Wassertemperatur zwischen 30 bis maximal 40°C. Die ideale Temperatur liegt zwischen 32 und 37°C. Je nach Außentemperatur dauert es 2 – 3 Stunden. Kontrollieren Sie halbstündlich das Feuer und die Wassertemperatur.

  • Die Abdeckung während des Aufwärmens auf dem Hot Tub liegen lassen.

  • Rühren sie mit dem Paddel regelmäßig das Wasser um, damit sich das Wasser gleichmäßig erwärmt.

  • Beim Erreichen der Zieltemperatur lassen Sie die Lüftungsklappen minimal geöffnet und halten Sie das Feuer auf kleiner Flamme.

  • Eichenholz, Kohle, Briketts, Müll, Papier und Sonstiges dürfen im Ofen nicht verbrannt werden.

  • Der Ofen und der Hot Tub dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln. Lassen Sie vor Rückgabe das Wasser ab und geben Sie den Hot Tub besenrein wieder zurück. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Eine Metallschaufel ist beim Zubehör dabei.

  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte mit ins Wasser.

  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes, nie ohne Aufsicht.

  • Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch außerhalb des Betriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.

  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.

  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite (siehe Punkt „Bemaßungen“).

  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäumen, Dächern, Vordächern, Carports oder in Waldbrandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden. Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen. Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.

Telefon

+49 (0) 175 456

E-Mail-Adresse

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