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Haftung

Verursacht der Mieter an der Mietsache Schäden, indem er vorsätzlich oder fahrlässig handelt, so ist er gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz der Mietsache verursacht werden.

Eine Überlassung und Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet. 

Für den Anhänger besteht selbstverständlich eine Spezial- mit Betriebshaftpflichtversicherung

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